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Rechtliches

 
Was ist ein Backup?

Privat muss niemand seine Daten aufheben. Eine Pflicht zur Datensicherung besteht im gewerblichen Bereich. Diese ergibt sich aus der Pflicht zur revisionssicheren Buchführung nach dem HGB. Die Datensicherung ist hierbei  eine Tage- bis zu Monatsweisen Sicherung. Eine längere Aufbewahrung ist eine Datenarchivierung und wird über andere Gesetze geregelt. Durch diese Pflicht hat man immer eine Sicherung der Daten vorzuweisen. Sind diese Sicherungen zerstört oder unbrauchbar muss man versuchen die Daten über eine professionelle Datenrettung wiederherzustellen.

Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme, dazu gehören folgende Punkte:

Sicherung vor Verlust
Vollständigkeit
Ordnungsmäßigkeit
Sicherheit des Gesamtverfahrens
Dokumentation des Verfahrens
Schutz vor Veränderung und Verfälschung
Nutzung nur durch Berechtigte
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Prüfbarkeit
Nachvollziehbarkeit

 
 
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